UV-Schutz-Verordnung UVSV
Am 01.Januar 2012 ist die UV-Schutzverordnung in Kraft getreten.
Ab dem 1. Januar 2012 sind Solarienbetreiber verpflichtet ihre Kunden über z.B. Benutzerhinweise, Ausschlusskriterien, Bestrahlungsdauer usw. zu informieren. Dazu verlangt der Gesetzgeber entsprechende Aushänge im Geschäftsraum, in den Kabinen, am Bestrahlungsgerät und das Angebot an den Kunden eine Informationsbroschüre auszuhändigen. Das hierfür notwendige Material ist auch über uns zu beziehen/ bestellen.
Ab dem 01. Januar 2012 sind die Betreiber von Solarien verpflichtet ein Geräte- und Betriebsbuch für Ihre Solarien zu führen und Hauttypenbestimmungen und Dosierungspläne der Kunden zu dokumentieren und aufzubewahren. Den Hauttypentest und Dosierungsplan inkl. der Dokumentationsunterlage ist auch über uns zu beziehen/ bestellen.
Ab dem 01. August 2012 dürfen in Deutschland nur noch Geräte betrieben werden, die eine Erythemwirksame Bestrahlungsstärke von 0,3 W/m² haben. Neugeräte werden bereits seit Juli 2007 mit dieser Anforderung ausgeliefert. Alle Geräte die diese Anforderung nicht erfüllen, müssen entsprechend umgerüstet werden. Die meisten Umrüstungen sind mit einem Röhren- Brennerwechsel verbunden. Beim Kauf der richtigen Röhren und Gesichtsbräuner, erhalten Sie von uns die Umbaubestätigung incl. dazugehörige Zertifikate kostenlos,
Ab dem 01. November 2012 muss während der Betriebszeit mindestens eine qualifizierte Fachkraft für den Kontakt und die Beratungsangebote an die Kunden anwesend sein. Eine Fachkraft ist, wer an einer Schulung bei einem akkreditierten Schulungsträger teilgenommen hat.