Hauttypenbestimmung mit "Dosierungsplan" DIN A4, 135 g/m² BD glänzend (Mindestabnahme 20 Stück)
210 x 297 mm / zweiseitig, 4/4-farbig
Diese Fragen zur Hauttypenbestimmung stammen aus der UVSV veröffentlich im Bundesgesetzblatt im Jahr 2011
1. Welchen Farbton weist Ihre unbestrahlte Haut auf?
2. Hat Ihre Haut Sommersprossen?
3. Wie reagiert Ihre Gesichtshaut auf die Sonne?
4. Wie lange können Sie sich im Frühsommer in Deutschland am Mittag bei wolkenlosem Himmel in der Sonne aufhalten, ohne einen Sonnenbrand zu bekommen?
5. Wie reagiert Ihre Haut auf ein längeres Sonnenbad?
6. Wie wirkt sich bei Ihnen ein Sonnenbrand aus?
7. Ist bei Ihnen nach einmaligem längerem Sonnenbad anschließend ein Bräunungseffekt zu erkennen?
8. Wie entwickelt sich bei Ihnen die Hautbräunung nach wiederholtem Sonnenbad?
9. Welche Angabe entspricht am ehesten Ihrer natürlichen Haarfarbe?
10. Welche Farbe haben Ihre Augen?
"Zur Festlegung maximaler Bestrahlungszeiten ist die Kenntnis der individuellen und aktuellen UV-Empfindlichkeit der Haut erforderlich, die durch die Bestimmung des Hauttyps abgeschätzt werden kann. Wichtige Kriterien sind hierfür vor allem die Neigung der Haut zur Bildung eines UV-Erythems (Sonnenbrand) und zur Hautbräunung bei der ersten längeren UV-Bestrahlung der nicht vorbestrahlten Haut. Darüber hinaus können äußere Merkmale wie die Haut-, Haar- und Augenfarbe sowie die Anzahl von Sommersprossen Hinweise liefern.
Die folgenden 10 Fragen sind dazu geeignet, die Hauttypen I bis IV zu bestimmen. Die Hauttypen V und VI zeichnen sich durch eine wenig empfindliche braune bis dunkelbraune Haut, dunkle Augen und schwarzes Haar aus. Die Eigenschutzzeit der Haut liegt bei diesen Hauttypen bei 60 Minuten und mehr. Eine detaillierte Hauttypbestimmung für diese Hauttypen erübrigt sich."
Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen künstlicher ultravioletter Strahlung
§ 7 Informationspflichten
Ab dem 1. Januar 2012 sind Solarienbetreiber verpflichtet ihre Kunden über z.B. Benutzerhinweise, Ausschlusskriterien, Bestrahlungsdauer usw. zu informieren. Dazu verlangt der Gesetzgeber entsprechende Aushänge im Geschäftsraum, in den Kabinen, am Bestrahlungsgerät und das Angebot an den Kunden eine Informationsbroschüre auszuhändigen!