Benutzerhinweise - Aushang in der Kabine DIN A4 (Mindestabnahme 8 Stück)
Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen künstlicher ultravioletter Strahlung
§ 7 Informationspflichten
Ab dem 1. Januar 2012 sind Solarienbetreiber verpflichtet ihre Kunden über z.B. Benutzerhinweise, Ausschlusskriterien, Bestrahlungsdauer usw. zu informieren. Dazu verlangt der Gesetzgeber entsprechende Aushänge im Geschäftsraum, in den Kabinen, am Bestrahlungsgerät und das Angebot an den Kunden eine Informationsbroschüre auszuhändigen!
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